Verpflichtungen bei Referenzwertüberschreitung Arbeitgeber:innen müssen (bauliche) Maßnahmen zur Reduktion der Radonbelastung durchführen
Wird der Referenzwert von 300 Bq/m³ an mindestens einem Arbeitsplatz überschritten, soll durch bauliche Maßnahmen die Radonbelastung an den betreffenden Arbeitsplätzen verringert werden.
Die Beratung durch geschulte Fachleute für den baulichen Radonschutz hilft bei der richtigen Auswahl der Sanierungsmaßnahme! In den meisten Fällen wird es bei fachkundiger Vorgangsweise möglich sein, mit relativ geringem Aufwand eine dauerhafte Senkung der Radonkonzentration zu erzielen. Weitere Informationen zu Sanierungsmaßnahmen finden Sie hier.
Wenn eine neuerliche Messung (Kontrollmessung) die Einhaltung des Referenzwerts ergibt, sind keine weiteren Maßnahmen nötig. Der Ablauf der Kontrollmessung entspricht dem der Erstmessung und muss foglich von einer ermächtigten Überwachungsstelle durchgeführt werden.
Gelingt es mit öknomisch vertretbaren Maßnahmen nicht, die Radonkonzentration am Arbeitsplatz unter den Referenzwert zu senken, müssen Sie weiteren Verpflichtungen nachkommen.