Informationen für Arbeitgeber:innen Gesetzliche Verpflichtung zum Schutz vor Radon am Arbeitsplatz

Der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen wird durch das Strahlenschutzgesetz und die Radonschutzverordnung geregelt. Arbeitgeber:innen sind demnach verpflichtet, die Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen zu messen. Liegt die Radonkonzentration am Arbeitsplatz im Jahresmittel oberhalb des Referenzwertes von 300 Becquerel pro Kubikmeter, sind Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen zu treffen.

Radon ist ein radioaktives Edelgas und entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran im Gestein und Boden. Radon ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Das Edelgas kann mit der Bodenluft in Gebäude eindringen. Im Freien ist Radon gesundheitlich unbedenklich, während es sich in Gebäuden anreichern und ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. Radon ist nach dem Rauchen eine der wichtigsten Ursachen für Lungenkrebs!

Weitere Informationen zu Radon finden Sie unter: