Information für Behörden Radonschutz ist Gesundheitsschutz
Radon ist ein radioaktives Edelgas und entsteht durch radioaktiven Zerfall von Uran im Gestein und Boden. Radon ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Das Edelgas kann mit der Bodenluft in Gebäude eindringen. Im Freien ist Radon gesundheitlich unbedenklich, während es sich in Gebäuden anreichern und ein Gesundheitsrisiko darstellen kann. Radon ist nach dem Rauchen eine der häufigsten Ursachen für Lungenkrebs!
Weitere Informationen zu Radon finden Sie unter:
Gesetzliche Regelungen des Gesundheitsschutzes vor Radon
Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) und die Radonschutzverordnung (RnV) ist die gesetzliche Grundlage für den Schutz vor Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz. Der nationale Radon-Maßnahmenplan dient zur Umsetzung des Radonschutzes. Weitere Informationen finden Sie unter Rechtliches.
In die Zuständigkeit von Landes- und Gemeindebehörden fallen insbesondere folgende Themen:
- Radonschutz bei Gebäuden
- Radonschutz am Arbeitsplatz
- Information und Aufklärung
Radonschutz bei Gebäuden
Neubauten – Bautechnikverordnung
Gemäß den Bautechnikverordnungen der Länder müssen in den Radonvorsorgegebieten neue Gebäude so geplant werden, dass die Radonkonzentration unter dem Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) liegt. Dies ist von der Baubehörde bei der Bewilligung von Bauprojekten zu überprüfen.
Nähere Informationen zu baulichen Radonvorsorgemaßnahmen finden Sie hier.
Bestandsbauten
Liegt die Radonkonzentration in einem Gebäude über dem Referenzwert von 300 Bq/m³, kann dies durch erprobte Sanierungsmaßnahmen am Gebäude behoben werden.
Details zu Radonsanierungsmaßnahmen finden Sie hier.
Generalsanierungen bieten eine gute Gelegenheit, um die Radonkonzentration in Innenräumen kostengünstig zu senken, siehe Generalsanierungen und thermische Sanierungen.
Radonschutz am Arbeitsplatz
Um das Gesundheitsrisiko durch Radon am Arbeitsplatz in Österreich zu verringern, sind Arbeitgeber:innen durch das Strahlenschutzgesetz in Verbindung mit der Radonschutzverordnung verpflichtet, die Radonkonzentration an bestimmten Arbeitsplätzen zu messen. Liegt die Radonkonzentration am Arbeitsplatz über dem Referenzwert von 300 Bq/m³, sind Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer:innen zu treffen.
Die Ämter der Landesregierungen sind die zuständigen Behörden für den Radonschutz am Arbeitsplatz.
Hinweis
Bund, Länder, Gemeinden und sonstige Gebietskörperschaften sind zudem verpflichtet, Radonmessungen in eigenen Einrichtungen zu veranlassen, wie in Amtsgebäuden, Schulen, Kindergärten etc. in Radonschutzgebieten beziehungsweise österreichweit beispielsweise in Wasserversorgungsanlagen.
Weitere Informationen zu Radonschutz am Arbeitsplatz finden Sie hier.
Information und Aufklärung
Voraussetzung für ein erfolgreiches Radonschutzprogramm ist die Information und Aufklärung der Bevölkerung und von Arbeitgeber:innen. Derzeit ist der Informationsstand niedrig; laut einer Meinungsfrage 2020 (Risikobarometer Radon) wissen nur etwa 15% der Bevölkerung über Radon Bescheid.
Den Gemeinden und Ländern bieten sich vielfältige Möglichkeiten, den Wissensstand zu erhöhen:
- Informationen zum Radonschutz auf der Homepage, in den Sozialen Medien, in eigenen Medien (zum Beispiel in der Gemeindezeitung)
- Informationsveranstaltungen
- Radonberatung in Gemeinde- oder Landesämtern mit Unterstützung der Fachstelle für Radon (Radonstand mit interaktivem Radonhaus, Broschüren, Postern, Beachflags etc.)
Die Fachstelle für Radon hat langjährige Erfahrung in der Informationsarbeit, unterstützt gerne bei der Planung und Durchführung und bietet eine Reihe von Informationsmaterialien an, siehe Veranstaltungen und Infomaterialien!