Gesetzliche Regelung des Gesundheitsschutzes vor Radon Strahlenschutzgesetz und Radonschutzverordnung
Das Strahlenschutzgesetz 2020 (StrSchG 2020) sorgt gemeinsam mit der Radonschutzverordnung (RnV) für einen umfassenden Schutz vor Radon in Wohnungen und am Arbeitsplatz.
Die Radonschutzverordnung legt insbesondere fest:
- den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m³) für die Radonkonzentration,
- die Bestimmung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen von Wohngebäuden sowie am Arbeitsplatz,
- die Gebiete, in denen Radonmessungen an Arbeitsplätzen verpflichtend sind (Radonschutzgebiete),
- die Ausnahmebestimmungen von der Verpflichtung zur Radonmessung am Arbeitsplatz, sowie
- die Gebiete, in denen Radonvorsorgemaßnahmen in Neubauten zu treffen sind (Radonvorsorgegebiete).
Weitere Informationen zum österreichischen Strahlenschutzrecht finden Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums.
Nationaler Radon-Maßnahmenplan
Der Radon-Maßnahmenplan dient als grundlegende Leitlinie zum Schutz vor Radon in Österreich.
Durch den Radon-Maßnahmenplan werden die bereits bestehenden Aktivitäten Österreichs im Radonschutz noch besser koordiniert. Er zeigt Strategien zur Umsetzung neuer bzw. zur Verbesserung bestehender Radonschutzmaßnahmen auf.
Ziel des Radon-Maßnahmenplans ist es, die Radonexposition der Bevölkerung in Österreich zu reduzieren. Die durch Radon verursachte Lungenkrebsrate soll gesenkt werden.
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat Informationen über die wesentlichen Inhalte des Radon-Maßnahmenplans und die Umsetzungsstrategien bereitzustellen. Dazu wurde zum Radon-Maßnahmenplan ein Umsetzungsplan mit konkreten Strategien bis Ende 2025 ausgearbeitet. Darauf basierend wird ein jährlicher Statusbericht und Ausblick für das nächste Jahr erstellt.
Folgende Dokumente finden Sie hier als Download: