Sanierungsmaßnahmen bei bestehenden Gebäuden Maßnahmen zum Schutz vor Radon mitdenken

Es gibt eine Reihe von Sanierungsmaßnahmen, die erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden senken. Liegt die Radonkonzentration in einem Gebäude über dem Referenzwert von 300 Bq/m³, kann dies durch erprobte Sanierungsmaßnahmen am Gebäude behoben werden.

Die Maßnahmen reichen vom Abdichten von Bauteilen bis zum Absaugen der Bodenluft unterhalb des Gebäudes. Bevor mit der Sanierung begonnen wird, können detaillierte Radonmessungen als Grundlage für die Sanierungsplanung von einer Fachkraft sinnvoll sein. Anschließend erfolgt die Festlegung einer oder mehrerer Sanierungsmethoden. Bei sehr hohen Radonkonzentrationen sind Sofortmaßnahmen umzusetzen.

Nach der Sanierung ist der Erfolg mittels einer Radonmessung zu überprüfen. Liegt der Radonwert weiterhin über dem Referenzwert, sind weitere Sanierungsmaßnahmen vorzusehen. Die Funktionstüchtigkeit der Maßnahmen (keine verstopften Rohre, funktionierende Ventilatoren etc.) muss regelmäßig überprüft werden.

Radonsanierungsmaßnahmen

Die Durchführung von Radonsanierungsmaßnahmen zur Reduktion der Radonkonzentration in Gebäuden ist in Österreich durch die ÖNORM S 5280 Radon - Teil 3: Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden beschrieben.

Die in der ÖNORM empfohlenen Techniken zur Radonsanierung von Gebäuden beruhen weitgehend auf den Erfahrungen, die im Rahmen der nationalen Radonprogramme in Österreich, den USA, Kanada, Schweden, Finnland, Großbritannien, der Schweiz, Südtirol und Deutschland erhoben wurden.

Folgende Radonsanierungsmaßnahmen werden unterschieden:

  • Unterbodenabsaugung (UBA)

Die Unterbodenabsaugung erfolgt bei bestehenden Gebäuden meist punktuell  als Radonbrunnen, kann aber auch flächig mittels Radondrainage ausgeführt werden. Die Ableitung der radonhaltigen Bodenluft erfolgt entweder aktiv mittels Ventilatoren oder passiv durch den thermischen Effekt (Kamineffekt) über das Dach.

  • Erzeugung von Überdruck im Gebäude (Kellergeschoß) (EÜG)

Durch Einblasen von radonarmer Außenluft  mittels Wand- oder Deckenlüfter – allenfalls mit Wärmerückgewinnung – wird ein Überdruck von einigen Pascal in den betroffenen Aufenthaltsräumen im Gebäude erzeugt. Diese Sanierungsmethode kann nur dort angewandt werden, wo die betroffenen Bereiche/Räume ausreichend dicht nach innen und außen ausgeführt sind (sonst ist kein Überdruck im Raum möglich).

  • Erhöhte Bodenbelüftung unterhalb der Bodenplatte (BB)

Die erhöhte Bodenbelüftung erfolgt unterhalb des Gebäudes in einem hochpermeablen Zwischenraum, z. B. Schotterkoffer oder Kriechkeller. Ein Nachströmen von Luft aus dem Zwischenraum zu den direkt darüber liegenden Aufenthaltsräumen darf nicht stattfinden. Eine ausreichende thermische Trennung zu den Aufenthaltsräumen darüber muss vorhanden sein (auskühlen des Fußbodenbereiches verhindern).

  • Zwischenbodenabsaugung (ZBA)

Zwischen dem ursprünglichen Innenboden wird ein zusätzlicher durchgängiger Hohlraum (Zwischenboden) geschaffen. Mittels Ventilator wird in dem geschaffenen Hohlraum ein geringer Unterdruck erzeugt und somit die radonhaltige Luft aus Hohlraum ins Freie geführt.

  • Reduktion des (infolge des Kamineffektes) herrschenden Unterdrucks im Gebäude (RUG)

Diese Methode dient als Zusatzmaßnahme zur Verringerung des Radoneintritts ins Gebäude. Folgendes gilt es hier zu beachten:

- Vermeidung von Abluftventilatoren im Inneren des Gebäudes
- Installation einer Frischluft-Zufuhrleitung bei z.B. Betrieb eines offenen Kamins
- Unterbindung von Luftbewegungen zwischen einzelnen Stockwerken durch z.B. dichte Türen

  • Unterbindung des konvektiven Luftstromes zwischen Keller und darüber liegenden Räumen (UKL)

Diese Methode dient als Zusatzmaßnahme zur Verringerung des Radoneintritts ins Gebäude. Um den Luftstrom aus einem vorhandenen Keller in Richtung der Aufenthaltsräume des Gebäudes zu unterbinden, sind einfache  Abdichtungen von z.B. Öffnungen und Schächten vorzunehmen.

  • Verfugung von Öffnungen, Rissen und Spalten bzw. Versiegelung von Flächen oder Beschichtungen (VV)

Diese Methode dient als Zusatzmaßnahme zur Verringerung des Radoneintritts ins Gebäude. Offensichtliche Öffnungen in  Wänden und Böden sind mit geeignetem Dichtmittel zu verschließen, Sprünge und Risse sind abzudichten.

  •  Abschirmung des Untergrundes durch Injektionsschirme (INJ)

Ein flächig eingepresstes Dichtmittel bildet zwischen dem Gebäudebauteil und dem Erdreich  eine dichte Ebene aus, die den Radoneintritt reduzieren kann.

Nach der Sanierung ist der Erfolg mittels einer Radonmessung zu überprüfen. Liegt der Radonwert weiterhin über dem Referenzwert, sind weitere Sanierungsmaßnahmen vorzusehen. Die Funktionstüchtigkeit der Maßnahmen (keine verstopften Rohre, funktionierende Ventilatoren etc.) muss regelmäßig überprüft werden.

Hinweis

Neben den oben angeführten Maßnahmen ist als Sofortmaßnahme die erhöhte natürliche Belüftung des Gebäudes (NBG) gelistet. Diese stellt in der Regel aber keine eigenständige Sanierungsmaßnahme dar, sondern dient als Sofortmaßnahme zur Reduktion der Radonkonzentration.

Nach erfolgter Sanierung ist eine Radonmessung gemäß Radonschutzverordnung durchzuführen. Zur ersten Einschätzung der Wirksamkeit der Radonsanierungsmaßnahmen kann eine orientierende Kurzeitmessung (üblicherweise in der Heizperiode) durchgeführt werden.

In sanierten Privathaushalten wird eine neuerliche Radonmessung alle 10 Jahre (im Radonvorsorgegebiet) bzw. alle 5 Jahre (im Radonschutzgebiet) empfohlen. An verpflichteten Arbeitsplätzen gelten die Vorgaben gemäß Strahlenschutzgesetz  bzw. Radonschutzverordnung.

Sanierungskosten

Einfache Radonsanierungen in Wohngebäuden mit ein bis zwei Wohneinheiten sind bereits ab wenigen hundert Euro möglich. Für aufwendigere Sanierungsmaßnahmen ist mit Gesamtkosten von circa 2.000 bis 15.000 Euro zu rechnen.

Die Länder Oberösterreich, Steiermark und Tirol fördern bautechnische Sanierungen bei hohen Radonkonzentrationen.

Für die Planung und Umsetzung von baulichen Radonschutz-Maßnahmen stehen Ihnen Fachleute zur Seite.