Vorsorge bei Neubauten Radonschutz bereits bei der Planung von neuen Gebäuden berücksichtigen
Einfache Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten können hohe Radonkonzentrationen verhindern. Vorsorgemaßnahmen sind einfacher, effektiver und kostengünstiger als eine nachträgliche Radonsanierung.
Radonvorsorgegebiete
In Radonvorsorgegebieten sind entsprechend den jeweiligen Landesvorschriften vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen (Umsetzung der OIB-Richtlinie 3).
Diese Gemeinden sind in der Radonschutzverordnung (RnV), BGBl. II Nr. 470/2020 als Radonvorsorgegebiet festgelegt:
Bundesland | Gemeinden, die als Radonvorsorgegebiet ausgewiesen sind |
---|---|
Burgenland | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden in den Bezirken: Güssing, Jennersdorf, Neusiedl am See und Oberwart |
Kärnten | Alle Gemeinden |
Niederösterreich | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk: Bruck an der Leitha |
Oberösterreich | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk: |
Salzburg | Alle Gemeinden |
Steiermark | Alle Gemeinden mit Ausnahme der Gemeinden im Bezirk: |
Tirol | Alle Gemeinden |
Vorarlberg | Alle Gemeinden im Bezirk: |
Hinweis
Eine grafische Darstellung der Radonvorsorge- und Radonschutzgebiete finden Sie auf der Österreichischen Radonkarte.
Radonvorsorgemaßnahmen
Die Radonvorsorgemaßnahmen sind in Österreich durch die ÖNORM S 5280 Radon - Teil 2: Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden beschrieben. Weiterführende Hinweise zur ÖNORM finden Sie hier.
Der Umfang der Radonschutzmaßnahmen hängt von der Gebietsausweisung laut Radonkarte, des Gebäudetyps (Ausführung der erdberührten Bauteile bzw. Unterkellerung) sowie von der Nutzung (Aufenthaltsräume im Kellerbereich geplant) ab.
Gemäß ÖNORM S 5280-2 sind Bauwerke, die gegen nichtdrückendes oder drückendes Wasser abgedichtet sowie in ihren An- und Abschlüssen und Durchführungen konvektionsdicht hergestellt wurden, jedenfalls ausreichend dicht gegen Radonkonvektion.
Nähere Informationen zu Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten finden Sie hier.
Als Beispiele konvektionsdichter Ausführungen erdberührter Bauteile sind folgende Beispiele genannt:
- Ausführung "Weiße Wannen“ in der Anforderungsklasse AS oder A1
- Ausführung nach ÖNORM B 3692 für den Lastfall nichtdrückendes oder drückendes Wasser
Weiters ist folgende Bauausführung ausreichend dicht gegen Radonkonvektion:
Durchgehende Fundamentplatte mit einer Dicke von mindestens 20 cm in Kombination mit konvektionsdichten Rohr- und Leitungsdurchführungen (z. B. Abwasserrohr, elektrische Leitungen). Schließen an die Fundamentplatte erdberührte, vertikale oder horizontale Bauteile aus Beton an, ist die Konvektionsdichtheit mit einem Fugendichtband oder einer gleichwertigen Maßnahme dauerhaft sicherzustellen.
Zusätzlich sind bei vorhandenen Bereichen mit Erdberührung (z.B. Keller) im Sinne der Optimierung einfache Abdichtungsmaßnahmen vorzusehen.
Tipp
Das Land Oberösterreich fördert den Einbau einer Radondrainage bei Neubauten in Radonvorsorge- und Radonschutzgebieten laut ÖNORM S 5280-2 (Vorsorgetyp B) durch Nachweis des bauausführenden Unternehmens mit 500 Euro.
Die Beratung durch eigens geschulte Fachleute für den baulichen Radonschutz kann bei der richtigen Auswahl der Vorsorgemaßnahmen helfen!
Nutzen Sie auch die Möglichkeit der kostenlosen Radonmessung nach Bezug des Gebäudes!