Vorsorge bei Neubau
Einfache Vorsorgemaßnahmen können bei Neubauten erhöhte Radonkonzentrationen verhindern.
Neue Gebäude sollen so geplant werden, dass in den Aufenthaltsräumen die mittlere jährliche Radonkonzentration deutlich unter 300 Becquerel pro Kubikmeter liegt. Um dies zu gewährleisten, ist vor allem eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile, Anschlüsse und Durchführungen unerlässlich.
In den meisten Fällen können hohe Radonkonzentrationen in Innenräumen durch eine gute Abdichtung des Gebäudes gegen den Untergrund vermieden werden. In bestimmten Gebieten können weitere einfache Maßnahmen (Installation einer Radondrainage) notwendig sein. Dies trifft vor allem zu, wenn eine konvektionsdichte Ausführung der Bauteile nicht gewährleistet werden kann oder sich das Baugrundstück in einem Radonschutzgebiet befindet.
ÖNORM
Die ÖNORM S 5280-2 „Radon – Bautechnische Vorsorgemaßnahmen bei Gebäuden“ beschreibt die erforderlichen Radonschutzmaßnahmen und gilt für die Planung und Errichtung von Neu- und Zubauten, welche für Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltszwecke vorgesehen sind. Ebenso gilt sie für Sanierungen, bei denen horizontale, erdberührte Bauteile bis zum Erdreich neu errichtet werden.
Der Umfang der Radonschutzmaßnahmen hängt von der Gebietsausweisung laut Radonkarte, des Gebäudetyps (Ausführung der erdberührten Bauteile bzw. Unterkellerung) sowie von der Nutzung (Aufenthaltsräume im Kellerbereich geplant) ab.
Gemäß ÖNORM S 5280-2 sind Bauwerke, die gegen nichtdrückendes oder drückendes Wasser abgedichtet sowie in ihren An- und Abschlüssen und Durchführungen konvektionsdicht hergestellt wurden, jedenfalls ausreichend dicht gegen Radonkonvektion.
Als Beispiele konvektionsdichter Ausführungen erdberührter Bauteile sind folgende Beispiele genannt:
- Ausführung nach ÖBV-Richtlinie „Wasserundurchlässige Betonbauwerke – Weiße Wannen“ in der Anforderungsklasse AS oder A1.
- Ausführung nach ÖNORM B 3692 für den Lastfall nichtdrückendes oder drückendes Wasser
Achtung: Bei den oben angeführten Punkten handelt es sich um Ausführungsbeispiele. Eine Abweichung ist möglich, wenn die konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile gemäß ÖNORM (Lastfall nicht drückendes oder Lastfall drückendes Wasser) vollständig eingehalten wird.
Weiters ist folgende Bauausführung ausreichend dicht gegen Radonkonvektion:
Durchgehende Fundamentplatte mit einer Dicke von mindestens 20 cm in Kombination mit konvektionsdichten Rohr- und Leitungsdurchführungen (z. B. Abwasserrohr, elektrische Leitungen). Schließen an die Fundamentplatte erdberührte, vertikale oder horizontale Bauteile aus Beton an, ist die Konvektionsdichtheit mit einem Fugendichtband oder einer gleichwertigen Maßnahme dauerhaft sicherzustellen.
Wenn eine konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile nicht möglich ist oder der Baugrund sich in einem Radonschutzgebiet befindet, ist die Installation eines Radondrainage-Systems mit passiver Luftabfuhr vorzusehen. Wird eine solche Maßnahme bereits beim Neubau berücksichtigt, sind die Zusatzkosten gering und liegen meist zwischen 500 und 2000 Euro.
Zusätzlich sind bei vorhandenen Bereichen mit Erdberührung (z.B. Keller) im Sinne der Optimierung einfache Abdichtungsmaßnahmen vorzusehen (siehe nachfolgendes Kapitel Keller).
Keller
Wenn das Gebäude unterkellert ist und keine Aufenthaltsräume im Keller geplant sind, können entsprechende Abdichtungsmaßnahmen zwischen Keller und Erdgeschoss die Radonausbreitung innerhalb des Gebäudes unterbinden. Solche Abdichtungsmaßnahmen umfassen die Abdichtung von Kanälen und Schächten sowie aller Durchbrüche durch die Kellerdecke. Außerdem empfiehlt sich die Installation einer selbstschließenden, zum Aufenthaltsbereich hin konvektionshemmenden Kellertür. Derartige Maßnahmen sind allenfalls auch als ergänzende Radonschutzmaßnahmen im Sinne der Optimierung sinnvoll. Nach Fertigstellung des Gebäudes wird eine Kontrollmessung der Radonkonzentration empfohlen.
Das Land Oberösterreich hat zum Thema eine Broschüre veröffentlicht, welche Ausführungsdetails zur Radondrainage sowie zu den anderen oben genannten Möglichkeiten erörtert.
Auf jeden Fall gilt: Vorsorgemaßnahmen sind einfacher, effizienter umzusetzen und sicherlich kostengünstiger als gegebenenfalls später erforderliche Radonsanierungsmaßnahmen. Von Bodengasuntersuchungen am Baugrund wird abgeraten, da sie aufwendig, teuer und nicht aussagekräftig sind und auch eine bestehende Gebietsausweisung als z.B. Radonvorsorgebiet auch bei geringen Messwerten nicht aufheben.
Förderungen
Unter bestimmten Voraussetzungen fördert das Land Oberösterreich Radon-Vorsorgemaßnahmen bei Neubauten.