Radon-Maßnahmenplan

Der Radon-Maßnahmenplan dient als grundlegende Leitlinie zum Schutz vor Radon in Österreich. Mit Hilfe des Radon-Maßnahmenplans soll die Radonexposition der österreichischen Bevölkerung reduziert und so die Lungenkrebsrate gesenkt werden.

Durch den Radon-Maßnahmenplan sollen die bereits bestehenden Aktivitäten Österreichs im Radonschutz noch besser koordiniert werden. Es werden Bereiche mit Handlungsbedarf evaluiert und mögliche Strategien zur Umsetzung neuer beziehungsweise zur Verbesserung bestehender Radonschutzmaßnahmen aufgezeigt. Somit ist der Radon-Maßnahmenplan eine Hilfestellung für Entscheidungsträger:innen Bezug auf die zu treffenden Entscheidungen im rechtlichen, wissenschaftlichen und praktischen Bereich. Der vorliegende Radon-Maßnahmenplan wurde am 13. Juli 2021 von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Leonore Gewessler, genehmigt.

Radon Allgemein

Radon ist ein radioaktives Edelgas, das im Gestein und Boden durch radioaktiven Zerfall aus natürlich vorkommendem Uran entsteht. Radon ist unsichtbar, geruch- und geschmacklos. Das Edelgas wandelt sich durch radioaktiven Zerfall in weitere radioaktive Elemente, seine Zerfallsprodukte, um. Im Freien ist Radon unbedenklich, während es sich in Gebäuden anreichern und zu einer nicht unerheblichen Strahlenexposition führen kann.

Wozu braucht es einen Radon-Maßnahmenplan?

Ziel des Radon-Maßnahmenplans ist, die Radonexposition der Bevölkerung in Österreich zu reduzieren. Die durch Radon verursachte Lungenkrebsrate soll gesenkt werden.

Um diese Strahlenexposition zu reduzieren, werden im Radon-Maßnahmenplan acht Themenbereiche aufgezeigt, in denen Handlungsbedarf besteht:

  1. Evaluierung des Radonrisikos der österreichischen Bevölkerung
  2. Radonschutz bei Neubauten
  3. Radonschutz bei bestehenden Wohngebäuden
  4. Radonschutz an Arbeitsplätzen und in öffentlich zugänglichen Gebäuden
  5. Radonschutz in der Aus- und Weiterbildung
  6. Stärken des Radonbewusstseins
  7. Verknüpfung von Radonschutz mit anderen Themen
  8. Evaluierung und Anpassung der Rechtsmaterien und Normen

 

Im Dokument wird zu jedem dieser Themenbereiche ein Ziel formuliert, der Status sowie Handlungsbedarf aufgezeigt, die Zuständigkeit festgelegt und mögliche Strategien zur Zielerreichung angeführt. Einige dieser Strategien befinden sich derzeit bereits in Umsetzung.

Für die meisten Themenbereiche liegt die Zuständigkeit bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie. Es gibt jedoch einige Themen, die baurechtliche und bautechnische Angelegenheiten betreffen, wie z.B. der Radonschutz bei Neubauten und bestehenden Wohngebäuden, und die daher in den Kompetenzbereich der Bundesländer fallen.

Der Radon-Maßnahmenplan dient der Umsetzung des § 93 Strahlenschutzgesetz 2020. Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2013/59/Euratom wurden bei der Erstellung dieses Radon-Maßnahmenplans die in Anhang XVIII der Richtlinie angeführten Punkte in Betracht gezogen.

Gemäß § 94 Strahlenschutzgesetz 2020 hat die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Informationen über die wesentlichen Inhalte des Radon-Maßnahmenplans und die Umsetzungsstrategien bereitzustellen.